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nach Vereinbarung

Für die Berechnung meiner Leistungen liegt im wesentlichen die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) zugrunde.

Die meisten gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen leider nicht. Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, eine Zusatz-Versicherung für Heilpraktiker-Behandlungen abzuschließen, welche einen gewissen Anteil der Behandlungskosten übernimmt. Auch die Beihilfe und ein Großteil der privaten Krankenkassen erstatten Teile einer Heilpraktiker-Behandlung im Rahmen des jeweilig gewählten Tarifes.

Um allen Patienten eine Therapie ermöglichen zu können, biete ich für einkommensschwächere Menschen (Studenten, Schüler, Rentner, etc.) flexible Lösungen an. Bitte scheuen Sie sich nicht mich anzusprechen.

Die genauen Kosten für Beratung und Behandlung teile ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch mit. Im Anschluss an die Behandlung stelle ich eine Rechnung, Sie haben anschließend 14 Tage Zeit ihre Rechnung zu begleichen.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren, reserviere ich mir ausreichend Zeit für Sie. Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können möchte ich Sie bitten, diesen bis 24 Stunden vorher abzusagen (Freitag vormittags für Termine an darauffolgenden Montagen).

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